Do, 29.11.2018 , 17:40 Uhr

Waffenverbotszone - Was sich für Händler verändert hat

Leipzig - Anfang des Monats ist sie in Kraft getreten und verbietet in der Eisenbahnstraße seitdem den Besitz von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen. Unabhängig davon, ob diese nach dem Waffenrecht erlaubt sind oder nicht.

Die Rede ist von Sachsens erster Waffenverbotszone. Seit dem 5. November soll sie Gewalt, Drogen und Pöbeleien fernhalten und die Situation in dem Bereich entschärfen.

Das Verbot schränkt jedoch unlängst nicht nur Anwohner und Besucher ein. Auch Geschäftsinhaber haben mit den Einschränkungen zu kämpfen. Rolf Müller von "Messer-Müller" ist ebenfalls von dem Waffenverbot betroffen. Er sieht das Ganze skeptisch.

Das Waffenverbot gilt auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Bereich der Eisenbahnstraße. Das Gebiet erstreckt sich zwischen Rosa-Luxemburg-Straße, den umliegenden Straßen sowie dem Rabet.

Rolf Müller bemerkt, dass die Laufkundschaft seit Inkrafttreten deutlich weniger geworden ist.


Ein Verstoß gegen das Waffenverbot zieht eine Ordnungswidrigkeit mit sich, die mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ geahndet werden kann. Neben einer Geldstrafe droht dann auch der Entzug der Waffe.

Damit Kunden trotzdem mit Ihren Messern zu Rolf Müller kommen können, müssen Sie diese besonders transportieren. Denn die Messer dürfen nicht sofort griffbereit sein.

Neben zahlreichen Einzelhändlern schränkt die Verbotszone auch Monteure und Bauarbeiter ein. Für deren Werkzeuge, wie Hammer und Schraubendreher, gibt es jedoch Ausnahmeregelungen.

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