Di, 21.09.2021 , 14:42 Uhr

Wahlplakate müssen abgehängt werden

Sachsen- Die rechtsextreme Splitterpartei „Der III. Weg“ hatte in Sachsen und Bayern mit seinem Plakat-Slogan „Hängt die Grünen!“ für viel Aufregung gesorgt.

 

Das Landgericht München I untersagte nun mit einem aktuellen Beschluss, per einstweiliger Verfügung den Slogan weiter öffentlich zu verwenden.
Laut Aussage des Gerichts werde die Formulierung, jemanden »zu hängen«, in der Regel dahin gehend verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen. Mit dem Slogan werde das Persönlichkeitsrecht der Grünen als Antragsteller verletzt. Der Beschluss sei „räumlich nicht begrenzt“ und somit bundesweit gültig, so das Münchner Gericht. In Sachsen jedoch dürfen die Plakate, welche über den Plakaten der Grünen platziert wurden, vorerst weiter hängen bleiben. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, welches besagt, das die Wahlwerbung trotz eines Verbots der Stadt Zwickau bleiben dürfen. Einzige Auflage sei ein Abstand von 100 Metern zu Plakaten von Bündnis 90/ Die Grünen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie das Oberverwaltungsgericht Bautzen beschäftigen sich nun ebenfalls mit dem Fall.

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