Dresden - Seit dem 1. März läuft in Sachsen offiziell die Waldbrandsaison 2026. Der Staatsbetrieb Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst informieren wieder tagaktuell über die örtliche Waldbrandgefahr im Freistaat.
Grundlage ist der weiterentwickelte Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Für die 31 sächsischen Vorhersageregionen werden die Gefahrenstufen künftig ganzjährig bis zum 31. Dezember berechnet und täglich veröffentlicht. Die Einstufung erfolgt in fünf Stufen – von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr).
In den besonders gefährdeten Regionen des sächsischen Tieflandes startet parallel die kameragestützte Waldbrandüberwachung durch die Landkreise. Diese Gebiete gelten aufgrund sandiger Böden und geringerer Niederschläge als besonders brandgefährdet.
Während 2024 mit rund zehn Hektar Gesamtbrandfläche vergleichsweise ruhig verlief, standen 2025 über 2.000 Hektar Wald in Flammen. Den größten Anteil daran hatte ein Brand in der Gohrischheide im Landkreis Meißen.
Das Feuer brach am 1. Juli auf einem kampfmittelbelasteten Gelände aus. Über viele Tage waren hunderte Einsatzkräfte im Einsatz. Zwischenzeitlich wurde der Katastrophenfall ausgerufen, Ortschaften mussten evakuiert werden. Der Brandgeruch war in weiten Teilen Sachsens wahrnehmbar.
Landesforstpräsident Utz Hempfling weist darauf hin, dass der Mensch für die meisten Waldbrände verantwortlich ist. Fahrlässiges Verhalten und in einigen Fällen Brandstiftung führten zur Zerstörung wertvoller Ökosysteme, zur Freisetzung von Treibhausgasen und zur Gefährdung von Menschen. Natürliche Ursachen spielten demnach nur eine untergeordnete Rolle.
Auch Waldbesitzer sind aufgefordert, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Revierleiter für Privat- und Körperschaftswälder beraten dazu kostenfrei.
Im Staatswald setzt Sachsenforst unter anderem auf Waldumbau, um die Brandlast reiner Nadelbaumbestände durch einen höheren Laubbaumanteil zu senken. In schwer zugänglichen oder kampfmittelbelasteten Gebieten werden Löschwasserzisternen, Brandschneisen sowie Einsatz- und Rettungswege vorgehalten. Zudem finden gemeinsame Waldbrandschutzübungen mit zuständigen Behörden statt.
Um Waldbrände zu verhindern, gelten in Sachsen klare Vorschriften:
Der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in einem Umkreis von 100 Metern ist ganzjährig verboten. Dazu zählen unter anderem Rauchen, Lagerfeuer und Grillen. Auch aufgeheizte Katalysatoren abgestellter Fahrzeuge können auf trockener Vegetation Brände auslösen.
Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich den Notruf 112 zu wählen. Schnelles Eingreifen kann eine weitere Ausbreitung häufig verhindern.
Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 wird zu besonderer Vorsicht geraten. Landkreise und kreisfreie Städte können in diesen Fällen den Zugang zu Wäldern einschränken oder sperren.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr bietet die kostenfreie App „Waldbrandgefahr Sachsen“ von Sachsenforst. Sie verfügt unter anderem über eine integrierte Notruf- und Standortfunktion. Mithilfe der GPS-gestützten Standortermittlung lassen sich Brandorte und Rettungspunkte im Wald präzise bestimmen.
Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen sind zudem auf der Internetseite von Sachsenforst abrufbar. Weiterführende Informationen zum vorbeugenden Waldbrandschutz und zur Überwachung der Waldgebiete stellt das Waldportal Sachsen bereit.