Mo., 14.07.2025 , 13:11 Uhr

Neun Jahre nach Gerichtsurteil fehlt noch immer Planfeststellung

Waldschlößchenbrücke bleibt rechtlich umstritten

Trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016 gibt es bis heute keinen rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss für die Waldschlößchenbrücke in Dresden.

Dresden – Die Waldschlößchenbrücke bleibt auch zwölf Jahre nach ihrer Eröffnung ein juristischer Problemfall. Obwohl das Bauwerk bereits am 24. August 2013 für den Verkehr freigegeben wurde und rund 180 Millionen Euro kostete, ist bis heute kein rechtmäßiger Planfeststellungsbeschluss vorhanden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Fraktion Die Linke im Dresdner Stadtrat hervor.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 15. Juli 2016 entschieden, dass der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen rechtswidrig ist (Urteil BVerwG 9 C 3.16). Der Grund: Vor Baubeginn wurde keine ausreichende Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) durchgeführt. Auch beim Artenschutz wurden nachweislich mehrere rechtliche Vorgaben missachtet.

Bereits kurz nach dem Urteil wurde die Stadt Dresden von der Landesdirektion Sachsen aufgefordert, entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen. Dazu zählten die Beauftragung einer ergänzenden FFH-Verträglichkeitsprüfung und die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags. Doch über Jahre hinweg kam es zu Verzögerungen: Zwischen 2016 und 2019 wurden immer wieder neue Zeitpläne angekündigt, jedoch nicht eingehalten.

Erst im Oktober 2022 – also sechs Jahre nach dem Urteil – reichte die Stadt die erforderlichen Unterlagen schließlich bei der Landesdirektion Sachsen ein. Dabei handelt es sich um elf umfangreiche Einzelunterlagen, darunter Prüfungen zum FFH-Gebiet, Artenschutz und Abweichungsverfahren. Am 2. Juli 2025 teilte die Stadt Dresden jedoch mit, dass weiterhin kein Zeitplan für den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens vorliegt.

Die bislang angefallenen Kosten für die Erstellung der Unterlagen belaufen sich auf 242.000 Euro. Für André Schollbach, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Stadtrat, ist dieser Zustand untragbar: „Neun Jahre nach dem Urteil herrscht immer noch Rechtsunsicherheit. Das ist kein gutes Zeichen – auch mit Blick auf kommende Großprojekte wie den möglichen Ersatzneubau der Carolabrücke.“

Solange der Planfeststellungsbeschluss fehlt, bleibt die Waldschlößchenbrücke rechtlich betrachtet ein „Schwarzbau“ – trotz ihrer zentralen Bedeutung für den Dresdner Stadtverkehr.