Dresden - Der Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der Dresdner Waldschlößchenbrücke hat weiterhin Bestand. Dies hat die Landesdirektion Sachsen im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens festgestellt. Damit bleibt die rechtliche Grundlage für den Neubau der Brücke unverändert bestehen.
Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss stammt aus dem Jahr 2004 und genehmigte den Neubau der Waldschlößchenbrücke. Gegen die damalige Planung hatten Naturschutzverbände geklagt. Infolge dieser Klagen entschied das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2016, dass nachträglich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen sind.
Die Landeshauptstadt Dresden beantragte daraufhin die Durchführung dieser ergänzenden Verfahren. Änderungen am Vorhaben selbst wurden nicht beantragt. Insbesondere gab es keine Anträge auf die Aufhebung oder Abschwächung bestehender Schutzauflagen.
Im Zuge der ergänzenden Prüfungen wurde untersucht, ob der Verkehrszug Waldschlößchenbrücke mit den europäischen Naturschutzvorgaben sowie den geltenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Nach Abschluss der Prüfungen kam die Landesdirektion Sachsen zu dem Ergebnis, dass die Brücke mit diesen Vorgaben im Einklang steht.
Die bestehenden Schutzregelungen bleiben daher unverändert bestehen. Nach aktuellen fachlichen Gutachten gelten sie weiterhin als notwendig. Dazu zählt auch die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Waldschlößchenbrücke. Diese gilt von April bis Oktober in den Nachtstunden und beschränkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde. Ziel ist es, das Risiko von Kollisionen zwischen dem Fahrzeugverkehr und der Mopsfledermaus sowie weiteren Fledermausarten zu verringern.
Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen wird den Einwendern sowie den beteiligten Naturschutzvereinigungen individuell bekannt gegeben. Zusätzlich soll sie in Kürze auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht werden.