Mi., 21.10.2026 , 06:00 Uhr

So lassen sich freie Tage planen

Weihnachten und Jahreswechsel: So planen Familien in Sachsen ihre freien Tage

Die Kinder haben Ferien, die Eltern sind noch im Dienst: Rund um Weihnachten passen Schulkalender und Arbeitszeiten leider nur selten perfekt zusammen.

Wer Familienbesuche plant oder gemeinsam verreisen möchte, braucht deshalb mehr als den Termin an Heiligabend. Zum Jahreswechsel 2026/2027 in Sachsen lohnt es sich, einen  genaueren Blick auf die Wochentage zu werfen. Werden die verfügbaren Urlaubstage bedacht eingesetzt, lässt sich eine längere gemeinsame Pause genießen.

Die Weihnachtsferien beginnen mitten in der Woche

In Sachsen gehen die Weihnachtsferien vom Mittwoch, 23. Dezember 2026, bis Samstag, 2. Januar 2027. Der letzte reguläre Schultag vor den Ferien ist damit Dienstag, der 22. Dezember.

Nach dem anschließenden Sonntag beginnt der Unterricht regulär wieder am Montag, 4. Januar. Für die Reiseplanung gehört dieses letzte Wochenende also zur schulfreien Zeit dazu.

Eine übersichtliche Zusammenstellung der gesetzlichen Feiertage und Schulferien in Sachsen bietet kalender-plus.de. Die Seite enthält Kalenderübersichten für verschiedene Jahre sowie eine aktuelle Liste der gesetzlichen Feiertage mit den jeweiligen Terminen.

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage

Der 24. und der 31. Dezember fallen 2026 jeweils auf einen Donnerstag. Beides sind grundsätzlich normale Arbeitstage.

Ob Beschäftigte dafür einen ganzen Urlaubstag benötigen oder durch betriebliche beziehungsweise tarifliche Regelungen früher Feierabend haben, hängt von den individuellen Vereinbarungen ab. Bevor der Urlaubsantrag gestellt wird, sollte deshalb noch einmal ein Blick in die Regelungen des Arbeitgebers geworfen werden.

Der erste Weihnachtsfeiertag liegt auf Freitag, dem 25. Dezember, der zweite auf Samstag, dem 26. Dezember. Neujahr fällt 2027 ebenfalls auf einen Freitag. Wer ohnehin samstags frei hat, gewinnt durch den zweiten Weihnachtsfeiertag somit keinen zusätzlichen freien Werktag.

Sechs Urlaubstage für zwölf freie Tage

Für Beschäftigte, deren Arbeitswoche von Montag bis Freitag geht und Feiertage arbeitsfrei sind, ergibt sich eine günstige Kombination: Wird am 23., 24., 28., 29., 30. und 31. Dezember Urlaub genommen, ist vom 23. Dezember bis zum 3. Januar zwölf Tage hintereinander frei. Damit deckt die Auszeit die gesamten Weihnachtsferien ab.

Die Rechnung setzt allerdings voraus, dass Heiligabend und Silvester als volle Urlaubstage zählen. Mit zwei weiteren Urlaubstagen am 21. und 22. Dezember verlängert sich die Pause sogar auf 16 Tage − vom 19. Dezember bis zum 3. Januar.

Schulkinder haben an diesen beiden Tagen allerdings noch Unterricht. Familien gewinnen dadurch zunächst Zeit für Vorbereitungen. Eine gemeinsame Reise sollte jedoch erst nach Schulschluss beginnen. Diejenigen, die im Schichtdienst arbeiten, müssen anhand ihres Dienstplans prüfen, ob diese Kombination möglich ist.

Betreuung und Familienbesuche rechtzeitig abstimmen

Die Schulferien sagen allein wenig darüber aus, wann eine Betreuung für die Kleineren verfügbar ist. Eltern sollten deshalb die Öffnungs- und Schließzeiten ihres Horts oder ihrer Kita gesondert erfragen. Auch die Nachfrage nach möglichen Anmeldefristen für diese Zeiten gehört dazu.

Wichtig sind besonders die Tage vor Heiligabend und zwischen Weihnachten und Neujahr. Stehen die eigenen Arbeitstage fest, lässt sich anschließend gezielt klären, an welchen Terminen Unterstützung gebraucht wird.

Bei Besuchen außerhalb Sachsens gehört natürlich auch der Ferienkalender der jeweils anderen Familie zur Abstimmung. Ein gemeinsamer Termin passt nur, wenn beide Seiten tatsächlich frei haben.Für die Rückreise bietet sich zudem etwas Abstand zum Schulbeginn an: Wer spätestens am Samstag zurückkommt, hat den Sonntag noch zum Auspacken und zur Vorbereitung auf den ersten Schultag.