Dresden - Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden zahlreiche Betriebe in Sachsen kontrolliert. Die Maßnahmen fanden am 26. September 2026 statt.
Mehr als 70 Zöllner waren nach Angaben des Hauptzollamtes Dresden im Einsatz. Kontrolliert wurden mehr als 40 Friseursalons und Kosmetikstudios in insgesamt zehn Städten. Darunter waren auch Betriebe in Leipzig, Dresden, Görlitz und Bautzen sowie in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und Nordsachsen.
Im Zuge der Kontrollen wurden insgesamt 70 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. 50 von ihnen arbeiteten in Friseursalons, weitere 20 in Kosmetikstudios. Teilweise begleiteten Mitarbeiter anderer Behörden, darunter Gewerbe- und Finanzämter, die Prüfungen.
Nach Angaben des Zolls ergaben sich unmittelbar fast 60 Verdachtsmomente. Diese sollen nun von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiter geprüft werden.
In 24 Fällen besteht demnach der Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. In weiteren 17 Fällen geht es um mögliche Verstöße gegen geltende Vorschriften zur Beschäftigung von Ausländern.
Die bei den Kontrollen erhobenen Angaben werden im nächsten Schritt mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der jeweiligen Unternehmen abgeglichen. Darüber hinaus tauscht sich der Zoll mit weiteren Behörden und den Sozialversicherungsträgern aus.
Ob sich die festgestellten Verdachtsmomente tatsächlich bestätigen und welche Konsequenzen daraus entstehen, steht damit noch nicht fest.
Der Zoll führt regelmäßig sogenannte risikoorientierte Schwerpunktprüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Branchen, die nach Einschätzung der Behörden verstärkt von Schwarzarbeit betroffen sein können.
Kontrolliert werden unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. Außerdem prüft der Zoll mögliche Fälle des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.