Fr, 23.06.2017 , 12:37 Uhr

Zukunft des Fernsehturms hängt von privaten Spenden ab

Dresden – Laut einer Umfrage wollen rund 75 Prozent der Dresdner, dass der Fernsehturm wiedereröffnet wird, koste es was es wolle. Dabei hat eine Machbarkeitsstudie ergeben, dass eine Wiederbelebung finanziell und rechtlich nicht oder nur bedingt realisierbar sei. Am Donnerstagabend hat sich auch der Dresdner Stadtrat mit dem Thema befasst. Eine Entscheidung wurde dennoch nicht getroffen.

Im Dresdner Stadtrat ist am Donnerstag emotional über die Zukunft des Fernsehturmes debattiert wurden. So plädierte Eberhard Mittag, der Vorsitzende des Dresdner Fernsehturmvereins, für eine Wiedereröffnung des Turmes und zog einen pikanten Vergleich zur Frauenkirche: „Was wäre passiert, wenn es eine Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau der Frauenkirche gegeben hätte? Hat sich der Wiederaufbau wirtschaftlich gerechnet?“ Mittag hatte in der aktuellen Stunde das Rederecht der SPD-Fraktion erhalten. Unterstützung erhielt er in seinem Anliegen von der FDP. So sprach sich Fraktionschef Holger Zastrow für die Finanzierung des Projekts mit Hilfe von Spenden und Investoren aus. Gleichzeitig verwies der FDP-Chef auf die Eigentumsfrage. Denn der Dresdner Fernsehturm gehört der Funkturm GmbH und somit der Deutschen Telekom. Skeptischer zeigten sich dagegen CDU, SPD und Grüne. Da im Rahmen der Fernsehturmdebatte kein Eilantrag der einreichenden AfD-Fraktion gestellt wurde, wird ein entsprechender Beschluss erst nach der Sommerpause gefasst. Ein Bürgerentscheid im September ist damit zunächst vom Tisch.

Darüber hinaus hat die rot-grün-rote Stadtratskoalition eine veränderte Straßenmusiksatzung beschlossen. Künftig müssen Künstler wieder eine Genehmigung beim Straßen- und Tiefbauamt oder über eine spezielle App beantragen. Straßenkunst soll demnach nur noch an bestimmten Orten sowie zwischen 9:30 und 22 Uhr erlaubt sein. Jeder Musiker dürfe zudem an jedem Ort nur einmal pro Tag auftreten. Durch die neuen Regelungen erhoffen sich die Räte eine bessere Kontollierbarkeit durch das Ordnungsamt.

Zur Übersicht