Dresden - Am Dresdner Hauptbahnhof hat die Bundespolizei in der Nacht zu Mittwoch zwei gesuchte Frauen festgenommen. Gegen beide lagen Vollstreckungshaftbefehle vor. Da sie die jeweils geforderten Geldstrafen nicht begleichen konnten, wurden sie in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht.
Ein weiterer Mann, der ebenfalls von den Behörden gesucht wurde, konnte seine offene Geldstrafe dagegen noch vor Ort bezahlen und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Der erste Einsatz ereignete sich am späten Dienstagabend, dem 1. September 2026. Gegen 23:55 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Dresden eine 34-jährige Tschechin und ihren 31-jährigen tschechischen Begleiter.
Die beiden waren zuvor mit einem Railjet aus Prag am Dresdner Hauptbahnhof angekommen und dort ausgestiegen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die 34-Jährige ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vorlag.
Grund war eine Verurteilung wegen Diebstahls. Um eine Haftstrafe abzuwenden, hätte die Frau eine Geldstrafe einschließlich Verfahrenskosten in Höhe von 2.449,35 Euro bezahlen müssen.
Da sie die Summe nicht aufbringen konnte, brachten die Bundespolizisten die 34-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Dort muss sie nach Angaben der Bundespolizei eine 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Auch bei dem 31-jährigen Begleiter stellten die Einsatzkräfte eine offene Strafe fest. Der Mann war nach Angaben der Bundespolizei im Jahr 2023 vom Amtsgericht Chemnitz wegen Hausfriedensbruchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die noch ausstehende Summe belief sich auf 881 Euro. Anders als seine Begleiterin konnte der 31-Jährige den Betrag direkt vor Ort begleichen. Eine Inhaftierung blieb ihm damit erspart.
Nur wenige Stunden später kam es am Dresdner Hauptbahnhof zu einer weiteren Festnahme. Am Mittwochmorgen, dem 2. September, kontrollierten Bundespolizisten gegen 3:30 Uhr eine 41-jährige Bulgarin.
Auch gegen sie bestand ein Vollstreckungshaftbefehl. Dieser war von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Subventionsbetrugs ausgestellt worden.
Die ausstehende Geldstrafe einschließlich Verfahrenskosten belief sich nach Angaben der Bundespolizei auf 1.935,05 Euro.
Zusätzlich lag gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Vermögensabschöpfung in Höhe von 9.000 Euro vor.
Da die 41-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, nahmen die Einsatzkräfte sie fest. Anschließend wurde auch sie in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht.
Dort soll die Frau nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen.
Damit vollstreckte die Bundespolizei innerhalb weniger Stunden am Dresdner Hauptbahnhof zwei Haftbefehle. Beide festgenommenen Frauen wurden nach Chemnitz gebracht, während der ebenfalls gesuchte 31-Jährige seine offene Geldstrafe noch vor Ort begleichen konnte.