Mi., 08.04.2026 , 12:03 Uhr

Bundespolizei greift bei zwei Einsätzen in Neustadt und Hauptbahnhof ein

Zwei Festnahmen an Dresdner Bahnhöfen

In Dresden hat die Bundespolizei zwei Männer festgenommen. Beide leisteten Widerstand bei Einsätzen im Bahnhof Neustadt und im Hauptbahnhof.

Dresden - Die Bundespolizeiinspektion Dresden hatte am Dienstag, dem 7. April 2026, gleich mehrere Einsätze im Bereich der Dresdner Bahnhöfe zu bewältigen. Innerhalb weniger Stunden wurden dabei zwei Männer festgenommen, die durch strafbares Verhalten auffielen und sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzten.

Der erste Vorfall ereignete sich gegen 10:10 Uhr in einer Filiale im Bahnhof Dresden-Neustadt. Ein 36-jähriger Mann aus Eritrea entwendete Waren und konsumierte Getränke, ohne diese zu bezahlen. Als er gestellt wurde, kam es zu einer Eskalation: Der Mann stieß gezielt Weinregale um und beschädigte weitere Flaschen – auch noch im Beisein der bereits alarmierten Polizeibeamten.

Bei der anschließenden Festnahme leistete der 36-Jährige erheblichen Widerstand. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls und Sachbeschädigung eingeleitet. Zudem erhielt er ein Hausverbot für die betroffene Filiale für die Dauer von zwei Jahren.

Ein zweiter Einsatz folgte am Abend gegen 19:30 Uhr im Regionalexpress auf der Strecke von Görlitz nach Dresden. Ein 39-jähriger polnischer Staatsangehöriger war ohne gültigen Fahrschein unterwegs und stark alkoholisiert. Bei der Ankunft im Dresdner Hauptbahnhof versuchte er, sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen und leistete dabei ebenfalls Widerstand.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme vorlag. Hintergrund ist ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Aufgrund seines Gesundheitszustands wurde er zunächst in ein Krankenhaus gebracht. Am folgenden Morgen wurde er wieder der Bundespolizei übergeben.

Gegen den 39-Jährigen wurden Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Zudem ist vorgesehen, ihn an die polnischen Behörden zu überstellen.