Dresden - Sachsen hat zwei weitere gemeinnützige Stiftungen. Wie die Landesdirektion Sachsen mitteilte, wurden die Einrichtungen im Rahmen des Sächsischen Stiftungstages offiziell anerkannt. Beide verfolgen unterschiedliche gesellschaftliche Ziele und erweitern damit die Stiftungslandschaft im Freistaat.
Die „Stiftung 23 – Grundrechte für alle“ setzt sich für den Schutz der Grundrechte und die Verteidigung der Demokratie ein. Die zweite Einrichtung, die „Stiftung Wege aus Trauma – Orientierung und Hilfe“, will Menschen unterstützen, die von Straftaten, Katastrophen, Krieg oder Vertreibung betroffen sind. Darüber hinaus gehört auch die Förderung von Wissenschaft und Forschung zu ihren Zielen.
Sachsens Landtagspräsident Alexander Dierks betonte die gesellschaftliche Bedeutung von Stiftungen. Sie ermöglichten es Bürgern, eigene Schwerpunkte zu setzen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Dabei müsse nicht jede Aufgabe ausschließlich vom Staat übernommen werden.
Damit Stiftungen ihre Ziele erreichen können, sei insbesondere ehrenamtliches Engagement notwendig. Dieses verdiene Anerkennung, erklärte Dierks.
Auch der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi, hob die Bedeutung des Stiftungswesens hervor. Stiftungen engagierten sich unter anderem in den Bereichen Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umwelt und Soziales. Sie würden Aufgaben übernehmen, die der Staat nicht abdeckt oder aus denen er sich zurückzieht.
Nach Angaben der Landesdirektion sind im Freistaat derzeit 714 Stiftungen registriert. Davon verfolgen 471 gemeinnützige Zwecke. Allein bis Ende September 2026 wurden 26 neue Stiftungen anerkannt, darunter 14 gemeinnützige Einrichtungen.
Die Tradition des Stiftungswesens reicht in Sachsen mehrere Jahrhunderte zurück. Als älteste noch bestehende Stiftung gilt die 1543 gegründete „Kurfürst Moritz fromme Stiftung zu Glashütte“. Sie fördert die Erziehung von Kindern, insbesondere im Kindergartenalter.
Die Aufgaben gemeinnütziger Stiftungen sind vielfältig. In Sachsen steht die Förderung von Kunst und Kultur an erster Stelle. Es folgen Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung.
Viele Einrichtungen beschränken sich dabei nicht auf einen einzelnen Tätigkeitsbereich, sondern verfolgen mehrere gemeinnützige Ziele gleichzeitig. Besonders im Raum Dresden spielen zudem Denkmalschutz und Denkmalpflege eine wichtige Rolle.
Für die Anerkennung und rechtliche Aufsicht über Stiftungen ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Sie überprüft, ob die Einrichtungen entsprechend ihren festgelegten Zwecken handeln und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Dabei unterscheidet das Stiftungsrecht zwischen verschiedenen Formen. Bei einer sogenannten Ewigkeitsstiftung bleibt das Grundstockvermögen grundsätzlich erhalten. Die Finanzierung der Stiftungszwecke erfolgt beispielsweise durch Zinserträge oder Dividenden.
Anders ist es bei Verbrauchsstiftungen. Diese dürfen ihr Vermögen innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums vollständig für die vorgesehenen Zwecke einsetzen.
Mit den beiden neu anerkannten Einrichtungen wächst die Zahl der Organisationen, die sich in Sachsen langfristig für gesellschaftliche Anliegen engagieren wollen. Ob Demokratiebildung, Opferhilfe oder kulturelle Förderung: Stiftungen ermöglichen es, private Mittel gezielt für gemeinwohlorientierte Aufgaben einzusetzen.