Dresden - Am Dresdner Hauptbahnhof ist die Bundespolizei am Samstag, dem 31. Oktober 2026, zu zwei Einsätzen wegen Bedrohungen ausgerückt. In einem Fall bedrohte ein Mann eine Person mit einem Brotmesser. Wenige Stunden später kam es in einem Geschäft zu einem weiteren Vorfall, bei dem ein Mann auch gegenüber den Einsatzkräften aggressiv auftrat.
Der erste Einsatz ereignete sich am Samstagmittag im Dresdner Hauptbahnhof. Nach Angaben der Bundespolizei bedrohte ein 43-jähriger Deutscher eine andere Person mit einem Brotmesser. Der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn alarmierte daraufhin die Einsatzkräfte.
Als die Bundespolizisten vor Ort eintrafen, ließ der Mann das Messer zu Boden fallen. Die Beamten brachten den 43-Jährigen anschließend zur Dienststelle, um die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen einzuleiten.
Der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn sprach gegen den Mann ein zweijähriges Hausverbot für den Dresdner Hauptbahnhof aus. Weitere Einzelheiten zu den Hintergründen der Bedrohung teilte die Bundespolizei nicht mit.
Am Samstagabend wurde die Bundespolizei erneut zum Hauptbahnhof gerufen. Diesmal hatte ein 63-jähriger Deutscher in einer Einkaufsfiliale mehrere Angestellte bedroht und beleidigt.
Auch nach dem Eintreffen der Beamten beruhigte sich die Situation nicht. Laut Bundespolizei verhielt sich der Mann weiterhin aggressiv und sprach Drohungen gegen die Einsatzkräfte aus.
Als die Polizisten ihn festnehmen wollten, leistete der 63-Jährige erheblichen Widerstand.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Bundespolizisten außerdem Diebesgut fest, das aus mehreren Geschäften des Dresdner Hauptbahnhofs stammte.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 63-Jährige wieder entlassen. Die Bundespolizei leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Diebstahls ein.
Damit musste die Bundespolizei am 31. Oktober innerhalb weniger Stunden zweimal wegen Bedrohungen am Dresdner Hauptbahnhof einschreiten. Während der erste Vorfall mit einem zweijährigen Hausverbot endete, laufen im zweiten Fall strafrechtliche Ermittlungen.