Mi., 19.08.2026 , 09:55 Uhr

Casino überfallen, Raub in Spielhalle scheitert

Zwei Raubfälle auf Spielstätten in Dresden

Innerhalb von zwei Tagen kam es in Dresden zu zwei Raubfällen auf Spielstätten. In der Radeberger Vorstadt erbeutete ein Täter rund 80 Euro.

Dresden - Innerhalb von zwei Tagen hat die Dresdner Kriminalpolizei Ermittlungen nach zwei Raubfällen auf Spielstätten aufgenommen. Am Montagabend scheiterte ein Überfall auf eine Spielhalle in Dresden-Leuben. Einen Tag später erbeutete ein unbekannter Täter bei einem Überfall auf ein Casino in der Radeberger Vorstadt rund 80 Euro. Verletzt wurde in beiden Fällen niemand.

Täter bedroht Casino-Mitarbeiter mit Machete

Der jüngere der beiden Fälle ereignete sich am Dienstagabend gegen 22:50 Uhr in der Radeberger Vorstadt. Nach Angaben der Polizei betrat ein bislang unbekannter Mann ein Casino mit einer Machete in der Hand und forderte Geld.

Ein Mitarbeiter nahm daraufhin rund 80 Euro aus der Kasse und warf das Geld in einen Beutel des Täters. Anschließend verließ der Mann das Casino und ging in Richtung Innere Neustadt davon.

Alarmierte Polizisten suchten nach dem Tatverdächtigen, konnten ihn jedoch nicht mehr stellen. Verletzt wurde bei dem Überfall niemand. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen schwerer räuberischer Erpressung.

Raubversuch in Dresden-Leuben bleibt ohne Beute

Bereits am Montagabend gegen 22 Uhr hatte ein Unbekannter versucht, eine Spielhalle an der Breitscheidstraße in Dresden-Leuben zu berauben.

Nach Polizeiangaben betrat der Täter die Räumlichkeiten, schlug mehrfach auf den Tresen ein und forderte von einer Mitarbeiterin Geld. Die Frau floh daraufhin gemeinsam mit mehreren Gästen in einen anderen Raum.

Anschließend waren nach Angaben der Polizei Knallgeräusche zu hören. Einschusslöcher oder Projektile fanden die Beamten vor Ort jedoch nicht. Der Täter verließ die Spielhalle schließlich ohne Beute. Auch bei diesem Vorfall wurde niemand verletzt.

Die Kriminalpolizei ermittelt in diesem Fall wegen Raubes. Ob zwischen den beiden Taten ein Zusammenhang besteht, geht aus den vorliegenden Angaben der Polizei nicht hervor.