Sobald die ersten warmen Sonnenstrahlen über Sachsen blitzen, zieht er wieder durch die Straßen und Gartenanlagen: der unwiderstehliche Duft von Rostern und Steaks. Doch was für die einen pure Lebensqualität ist, sorgt beim Nachbarn oft für dicke Luft. Damit der Grillabend nicht vor dem Kadi endet, gibt es klare Regeln und goldene Tipps für ein friedliches Miteinander. Wir klären auf, was in Sachsen erlaubt ist und wie Rücksicht dabei wirklich funktioniert.
Sachsen ist ein Land der Genießer, ob auf dem heimischen Balkon in der Leipziger Südvorstadt oder im gepflegten Kleingartenverein in Dresden-Strehlen. Das Grillen wird in einigen Wochen bei vielen von uns wieder ein heißes Thema sein, doch rechtlich betrachtet ist es eher ein heißes Pflaster. Ein allgemeines Grundrecht auf Grillen gibt es nämlich nicht. Stattdessen regelt ein Mix aus Mietrecht, Hausordnungen und dem Immissionsschutzgesetz, wann die Kohle glühen darf.
Für viele Mieter ist der Balkon ihr Sommer-Außenzimmer und grundsätzlich ist das Grillen dort auch erlaubt, es sei denn, der Mietvertrag oder die Hausordnung untersagt es ausdrücklich. Das sollte man als Mieter wissen:
Wer unsicher ist, welcher Grill überhaupt auf den eigenen Balkon passt und die Nachbarn am wenigsten stört, findet hilfreiche Vergleiche und Kaufberatungen online. Bevor man blind kauft, lohnt ein Blick in einen Ratgeber zum Grillen auf dem Balkon und passenden Grillmodellen, um das ideale Gerät für die eigene Wohnsituation zu finden.
In den Anlagen des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner gelten eigene Gesetze. Hier ist das Bundeskleingartengesetz die Basis, ergänzt durch die jeweilige Vereinssatzung. In den meisten sächsischen Kleingartenanlagen ist das Grillen mit Holzkohle erlaubt, solange keine Brandgefahr besteht. Im Sommer sollten unbedingt zusätzlich die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen beachtet werden. Außerdem gilt: Ein Kleingarten ist kein Party-Areal. Die Ruhezeiten (meist zwischen 13 und 15 Uhr sowie ab 22 Uhr) sind in Sachsen heilig und sollten strikt eingehalten werden.
Juristische Urteile (z. B. vom LG Dresden oder anderen Oberlandesgerichten) zeigen: Es gibt keine starre Regel, wie oft man grillen darf. Manche Gerichte sprechen von zweimal im Monat, andere von 25 Stunden im Jahr. Doch wer erst vor Gericht streitet, hat meist schon verloren, nämlich das gute Verhältnis zum Nachbarn.
Gerade in trockenen Sommern ist Vorsicht geboten. Wird die Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen, gelten besondere Verhaltensregeln. Und auch im städtischen Umfeld ist es dann wichtig, verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus sind tabu. Besser geeignet sind feste Grillanzünder. Zudem sollte der Grill kippsicher aufgestellt werden. Geeignete Löschmittel (wie ein Eimer Wasser oder dein Feuerlöscher) sollten in greifbarer Nähe bereitstehen, besonders im Umfeld von hölzernen Gartenlauben oder Balkonverkleidungen.
Das Grillen ist in Sachsen Tradition und auch ein Ausdruck der sächsischen Geselligkeit und Lebensfreude. Damit das so bleibt, ist der gesunde Menschenverstand wichtiger als jedes Gesetzbuch. Ein moderner, raucharmer Grill, eine kurze Info an die Nachbarn und das Einhalten der Nachtruhe sind die Zutaten für einen perfekten Sommerabend, ganz ohne Besuch vom Ordnungsamt.