Mo, 11.11.2019 , 14:18 Uhr

Mund aufmachen und Geld sparen

Waren Sie in diesem Jahr schon beim Zahnarzt? Wenn nicht, sollten Sie sich zügig um einen Termin bemühen. Die jährliche Kontrolle der Zähne ist nämlich bares Geld wert.

Es gibt Momente, die sind sprichwörtlich so erfreulich wie ein Besuch beim Zahnarzt. Wenn der Lieblingsverein 0:5 auf heimischem Rasen untergeht. Wenn man kurzfristig zum Rapport beim Chef einbestellt wird. Wenn der Partner beim Abendbrot sagt: „Schatz, wir müssen reden.“ Klar, eine Wurzelbehandlung, so notwendig sie auch sein mag, ist etwa so spaßig wie die letzte Steuererklärung. Dennoch wäre es an der Zeit, dem nächsten Kontrolltermin mit einem Grinsen bis zu den Molaren entgegenzusehen. Denn dieser Besuch kann bares Geld wert sein.

Der Grund dafür: Wer regelmäßig den Zustand seiner Zähne überprüfen und dies im Bonusheft von der Zahnarztpraxis bestätigen lässt, erhält von seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss – und zwar dann, sollte doch einmal ein Zahn oder Teile davon ersetzt werden. Denn bestimmte Leistungen, wie Kronen, Brücken und Implantate, werden von der Kasse nicht komplett übernommen. Stattdessen muss der Patient immer einen Eigenanteil leisten. Und der kann sich, je nach Art und Material des Zahnersatzes, durchaus auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen.

Kassen zahlen bei Zahnersatz nur Festzuschuss

Angesichts solcher Summen sollte man keinen Euro verschenken. Denn der Festzuschuss der Krankenkasse deckt gerade einmal 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung ab. Bei dieser handelt es sich um Leistungen, auf die sich Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Krankenkassen und Krankenhäuser geeinigt haben. Die Regelversorgung muss das gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllen, erläutert die Verbraucherzentrale NRW: Kassenleistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Welche Auswirkungen die Regelung hat, zeigt das Beispiel eines abgebrochenen Zahns, der überkront werden muss. Der Festzuschuss beträgt 157,23 Euro; Maßgabe ist das Einsetzen einer metallischen Krone. Diese ist nicht nur preiswert, sondern auch besonders stabil und langlebig. Im vorderen Gebissbereich würde die Kasse auch eine keramische Verblendung übernehmen. Wer trotzdem eine Vollkeramikkrone will, erhält zwar denselben Festzuschuss, muss aber die Mehrkosten selber tragen oder sich die Ausgaben von seiner Zahnzusatzversicherung erstatten lassen.

Lückenloses Bonusheft erhöht Zuschuss

Mit einem gut gefüllten Bonusheft kann man den Zuschuss der Krankenkasse erhöhen. Wer für die vergangenen fünf Jahre (das aktuelle Kalenderjahr zählt nicht!) lückenlos die entsprechenden Stempel nachweist, erhält einen Bonus von 20 Prozent auf den Festzuschuss. Bei 10 Jahren sind es sogar 30 Prozent, so dass die Kasse dann insgesamt 65 Prozent der Regelversorgung übernimmt. Wie häufig die Vorsorge erfolgen muss, richtet sich nach dem Alter: Erwachsene müssen einmal pro Jahr zum Zahnarzt, Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren dagegen halbjährlich.

Wem für 2019 also noch der Stempel fehlt, sollte sich dringend um einen Termin beim Zahnarzt bemühen. Denn die Verantwortung für das Bonusheft trägt allein der Versicherte. Fehlen Stempel, obwohl man in der Vergangenheit seine Zähne regelmäßig hat kontrollieren lassen, ist das nicht weiter schlimm. Die behandelnden Praxen müssen Befunde und Behandlungen über zehn Jahre aufbewahren. Fehlende Einträge lassen sich so noch nachträglich ergänzen – auch falls das Bonusheft beim letzten Umzug verloren gegangen ist.

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